Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Mieter und Arthur Decker (Vermieter) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande. Gemietete Artikel sind Eigentum des Vermieters. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, bei Bedarf in Einzelfällen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen.

§2 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an
Arthur Decker, Detmolder Straße 69, 33818 Leopoldshöhe
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

-Ende der Widerrufsbelehrung-

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.

Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

Muster- Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An [NAME, STRASSE, PLZ, ORT, E-MAIL]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Mietzeitraum der folgenden Mietartikel (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)

Name, Vorname
Straße + Hausnr.
PLZ + Ort

Datum ____.____._________

Unterschrift Mieter

Unzutreffendes streichen.

 

§ 3 Pflichten des Mieters, Übergabe und Rückgabe

(1) Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes zur eindeutigen Identifikation geeignetes Dokument (inkl. Adressangaben) auszuweisen.
(2) Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter.
(3) Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem Übergabeprotokoll zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht bei Übergabe der Mietsache dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, verbunden mit der Aufforderung zu deren Beseitigung (beim Vermieter vor Ort), anzuzeigen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (bspw. Auf- und Abbauanweisungen, Betriebsanweisungen) soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur dementsprechend einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
(5) Bei Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
(6) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
(7) Unsaubere Rückgabe der Mietobjekte wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Reinigung von Hussen ist im Mietpreis inbegriffen. Sollten Hussen jedoch mit nicht zu reinigenden Flecken zurückgegeben werden, wird der entsprechende Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
(8) Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

§ 4 Kaution

(1) Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
(2) Der Vermieter kann sich wegen ihrer fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Eine Aufrechnung des Mieters mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution gegen fällige Forderungen des Anbieters während der Mietzeit ist ausgeschlossen. Der Anbieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses baldmöglichst abzurechnen und die nicht zu Sicherungszwecken erforderliche Kaution zurückzuerstatten.
(3) Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.

§ 5 Mietpreis und Zahlung der Miete

Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen. Wenn nichts vereinbart ist wird der Mietpreis in bar fällig. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Montagekosten sowie Kaution sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

§ 6 Haftung

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(2) Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
a. Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
b. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
c. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, weder bei Transport, Benutzung oder Auf- & Abbau.
d. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(3) Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen.
(4) Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichter Klagen verantwortlich gemacht werden kann.
(5) Der Mieter entbindet / befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten, Strafen, oder Klagen, die durch Klage Dritter entstehen.
(6) Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Sturm und Wasserschäden, mutwillige und nicht mutwillige Beschädigungen, Fehlbedienung und Diebstahl.
(7) Wird die Mietsache, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstanden Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang.

§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Dies ist für beide Teile Leopoldshöhe

§ 8 Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.